Was bedeutet Selbsterfahrung?

Jeder Mensch bringt durch seine eigene Lebensgeschichte eine Vielzahl an Erfahrungen mit, die uns beruflich bei der Beratung beeinflussen. Durch eine ausbildungsbegleitende Selbsterfahrung wird das Verständnis und die Handhabung dieser Einflüsse aus unserem eigenen Leben gefördert, womit uns ein bewusster Umgang mit den in uns erlebten Vorgängen möglich wird. Anhand von ausgewählter Methoden und Fallbeispielen wird die Wirkung derselben auf die eigene Person aktiv erlebt und in der Gruppe oder im Einzelsetting reflektiert.

Angehende psychologische BeraterInnen (Lebens-und SozialberaterInnen) müssen im Rahmen Ihrer über 1000 Stunden dauernden Ausbildung mindestens 150 Stunden begleitende Selbsterfahrung absolvieren – davon sind mindestens 30 als Einzelselbsterfahrung und mindestens 120 als Gruppenselbsterfahrung bei einer ausbildungsberechtigten Person vorzulegen.

Als ausbildungsberechtigte Person gilt man gemäß §4 (3) der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung), wenn man zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt ist und Einzelselbsterfahrung und Gruppenselbsterfahrung im Gesamtausmaß von mindestens 250 Stunden absolviert hat, was ich hiermit für mich bestätige.

Einzelselbsterfahrung für Lebens- und SozialberaterInnen 

Für Lebens-und SozialberaterInnen in Ausbildung unter Supervision biete ich laufend Einzelselbsterfahrung an. Anfragen dazu sind per Telefon oder Mail jederzeit möglich.

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